luftaufnahmen: florian halbich -
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender
Bedingungen der Firma bonarius design ausgeführt. Abweichende Regelungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die staatlich erzwungene "Sondersteuer" für die sogenannte Künstlersozialkasse auf alle kuenstlerischen oder journalistischen Leistungen wird separat auf unsere Leistungen erhoben, da bon-design ein Enzelunternehmen ist.
(Bei anderen Gesellschaftsformen ist die Sondersteuer in der Kalkulation enthalten und wird von dort abgeführt.)
Handelsware (Drucksachen/Werbemittel) ist davon nicht betroffen.
bon-design
bezieht keinerlei Leistungen aus der Kuenstlersozialkasse.
II. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt,
dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert
bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebots beim
Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller
als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung
getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers
einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden
dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten
auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger
Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge,
Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten,
die vom Auftraggeber veranlasst sind - auch als Datei, werden berechnet. Gleiches
gilt für Datenübertragungen.
III. Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung
oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung,
Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung
angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber
sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung
und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer
nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung
verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs
durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet
wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte
Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen
dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von
Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis
beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt
5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
6. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung
der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. ll (»Preise«)
nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
IV. Lieferung
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über,
sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben
worden ist
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf
auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber
die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung
vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist
mit dieser Regelung nicht verbunden
4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch
in dem eines Zulieferers -, wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen
Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des
Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet
werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist
um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens
vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich.
Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und
Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen
ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen
Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zu.
6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung
obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen
im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach
rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist
eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können
dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei
denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden.
Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung
der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung
und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen
trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter
entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber
lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb
des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen
müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung
sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber
die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum
Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber
sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber
tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an
den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens
im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der
abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den
Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr
als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines
durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten
insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen
Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß
§ 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung
Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt,
ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts
der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
Vl. Beanstandungen/Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der
zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall
unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung (genannt "Freigabe")
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die
erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden
konnten.
Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche
ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb
einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach
seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.
Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen
Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs
fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber
ohne Interesse ist.
5. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt.
6. Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur H?he des Auftragwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entfällt diese Haftung.
7. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und k?nnen nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gr?nden k?nnen Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und k?nnen nicht beanstandet werden.
8. Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verf?gung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.
9.
Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung f?r den Auftraggeber ohne Interesse ist.
10. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können
nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen
aus Material- und Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich
der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Dazu gehören unter anderem Anlaufb?gen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, Makulatur sowie produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden.
11.
Der Auftragnehmer ist bei Sachm?ngeln an den gelieferten Gegenständen innerhalb einer angemessenen Frist wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, beispielsweise aufgrund von Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung.
12. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das
Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital-Proofs,
Andrucken, Ausdrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung
für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder
nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
13. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials
haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
14. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den
Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen
keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für
offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei
Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils
dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren
einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen
VII. Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers;
insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden,
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
des Auftraggebers,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie
für die Beschaffenheit der Ware,
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
VIII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz
(Ziffern Vl. und VIL) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer Vll. 2.
genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr, beginnend mit der (Ab-)Lieferung
der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
IX. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie
(z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos,
Filmen oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts
erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
X. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger,
werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen
besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts
an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.
Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies
bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XI. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können
mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt
werden.
XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags
Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber
hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
XIII. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers
in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung
nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat,
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten,
einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des
Auftragnehmers - Giessen (35390).
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht
ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
XV. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens
mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten
an unsere auf der Bestellbestätigung angegebene Adresse.
XVI. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt
bis zu 50 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu
tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist
die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
XVII. Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit
der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst
haben (z. B. durch Download etc.).
Ende der Widerrufsbelehrung
Stand Februar 2020